Kindernotbetreuung an Wochenenden und Feiertagen

Auch in den Osterferien können vom 6.-9. April sowie vom 14.-17. April alle bisher genannten Berufsgruppen die Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen.

Zusätzlich gilt eine erweiterte Notbetreuung an den Wochenenden und Feiertagen für Kinder, von denen mindestens ein Elternteil oder die alleinerziehende Person in der Kranken- und Gesundheitsversorgung oder bei Rettungsdiensten tätig ist, der andere Elternteil ebenfalls in einem der weiteren Schlüsselberufe und zeitgleich arbeitet und die Betreuung innerhalb des unmittelbaren familiären Umfelds nicht sichergestellt werden kann.

Die Ausnahmebetreuung sollte zwei Tage vor der beabsichtigten Inanspruchnahme angemeldet werden. Nur dann können wir eine Betreuung anbieten.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Notfallbetreuung ist,
dass das Kind keine Krankheitssymptome aufweist und in den 14 Tagen
zuvor weder Kontakt zu infizierten Personen hatte noch sich in einem
Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgehalten hat.

Hier finden Sie das Formular für die Anmeldung zur Kindernotbetreuung an Wochenenden und Feiertagen

https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/hkm-musterformular_notbetreuung_an_den_wochenenden_und_feiertagen.pdf

Aktuelle Presseinformation des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration: Betreuung in den Osterferien, am Wochenende und an den Osterfeiertagen

In Hessen wird für bestimmte Berufsgruppen auch an den Wochenenden, Feiertagen und in den hessischen Osterferien eine Kindernotbetreuung gesichert. Die erweiterte Notbetreuung am Wochenende und an den Feiertagen gelte ausschließlich für Kinder, von denen mindestens ein Elternteil oder die alleinerziehende Person in der Kranken- und Gesundheitsversorgung oder bei Rettungsdiensten tätig sei, so Lorz. Zudem müsse der andere Elternteil ebenfalls in einem der weiteren Schlüsselberufe und zeitgleich im Einsatz sein, sodass die Betreuung innerhalb des unmittelbaren familiären Umfelds nicht sichergestellt werden könne.

Betroffene Familien sind aufgefordert, auf die Notbetreuung im Sinne des Kindeswohls nur in absoluten Ausnahmefällen zurückzugreifen, da die Betreuungsgruppen aus Gründen des Infektionsschutzes so klein wie möglich sein müssen. Die Ausnahmebetreuung sollte nach Möglichkeit zwei Tage vor der beabsichtigten Inanspruchnahme angemeldet werden.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Notfallbetreuung ist, dass das Kind keine Krankheitssymptome aufweist und in den 14 Tagen zuvor weder Kontakt zu infizierten Personen hatte noch sich in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgehalten hat.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://soziales.hessen.de/presse/pressemitteilung/kindernotbetreuung-den-hessischen-osterfreien

Ergänzendes Schreiben zu den Beschlüssen von Freitag und neues Antragsformular

Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6, deren Eltern in systemkritischen Berufen tätig sind
Die Berechtigung, Kinder in die Notbetreuung an Schulen (und Kitas) zu geben, ist durch den Kabinettbeschluss am Freitag in zwei Punkten erweitert worden:

1. Weitere Berufsgruppen, die von der Regelung erfasst werden, sind:
• Beschäftigte von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, mit Nachweis vom Arbeitgeber

2. Die Berechtigung gilt auch, wenn nur ein Elternteil in einem der in der Liste genannten Bereiche tätig ist.
Für die Notbetreuung hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ein neues Musterformular zur Verfügung gestellt, das wir diesem Schreiben anhängen und das wir Sie bitten, ab Montag, 23. März, für Neuanmeldungen zu verwenden. In der Notbetreuung sollte die Gruppengröße auf drei bis fünf Kinder begrenzt sein.

Achtung: Das Antragsformular für die Aufnahme in der Notbetreuung wurde überarbeitet. Unter https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/muster_notfallbetreuung_fuer_schluesselberufe_20032020.pdf kann das aktuelle Formular herunter geladen und ausgedruckt werden.

Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen gegen das Corona-Virus

Liebe Eltern,

in einer gestern stattgefundenen Sonderkabinettsitzung wurden von der Landesregierung weitere notwendige Schritte im Kampf gegen das Corona- Virus veranlasst. https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitere-massnahmen-gegen-das-corona-virus

Diese betreffen auch eine Änderung der Notfallkinderbetreuung. “Es ist ab sofort ausreichend, wenn nur ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet”.

Bitte bedenken Sie aber, dass wir nur Kinder betreuen können,

  • die keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • die nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind,
  • die sich nicht in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten haben und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind,
  • wenn wir einen Nachweis Ihres Arbeitgebers vorliegen haben, dass Sie “Funktionsträger zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur” sind. Diesen Nachweis können sie unter https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/bescheinigung_fur_funktionstrager_zur_aufrechterhaltung_der_infrastruktur_stand_210320.pdf herunterladen. Bitte legen Sie diesen unbedingt ausgefüllt vor, bevor Sie Ihr Kind bei uns abgeben.

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie einen Anspruch auf eine Notfallbetreuung haben, verweise ich nochmals auf folgenden Link https://kultusministerium.hessen.de/foerderangebote/schule-gesundheit/coronavirus-sars-cov-2/fuer-eltern/haeufig-gestellte-fragen#Welche%20Personengruppen%20umfasst%20die%20Notbetreuung?

Lernplattformen und mehr

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

für uns alle ist das, was wir zur Zeit erleben neu und noch nicht wirklich fassbar. Ganz plötzlich gibt es keinen Unterricht mehr, die Betreuungen sind geschlossen, das Spielen mit oder besuchen von Freunden, Ausflüge, Besuche von Verwandten und vieles ist nicht mehr möglich.

Diese neue Situation erfordert von uns allen sehr viel Disziplin und einschneidende Änderungen unseres Verhaltens. Dies bezieht sich auch auf das Lernen.

Dank des Internets und der Öffentlich-Rechtlichen Anbieter gibt es aber eine Vielzahl guter Lernangebote und empfehlenswerter Kindersendungen.

Hier sind einige Vorschläge:

Die Hessische Lehrkräfteakademie stellt auf dem Hessischen Bildungsserver erprobte Lernangebote und Materialien zur Verfügung. Für die Grundschulen die Selbstlernplattform „Mauswiesel“ https://mauswiesel.bildung.hessen.de

Lernangebote der Öffentlich-Rechtlichen Anbieter:

https://www.planet-schule.de

https://www.br.de/fernsehen/ard-alpha/index.html

Das WDR Fernsehen wird ab Mittwoch 18.3.2020 “Die Sendung mit der Maus” täglich um 11.30 Uhr ausstrahlen. Zusätzlich zur Ausstrahlung am Vormittag steht die Sendung zudem wie gewohnt zeitunabhängig per App und in der Mediathek zur Verfügung.

Notbetreuung

Unter folgendem Link finden Sie die systemrelevanten Berufsgruppen, für deren Kinder eine Notbetreuung eingerichtet ist https://kultusministerium.hessen.de/foerderangebote/schule-gesundheit/coronavirus-sars-cov-2/fuer-eltern/haeufig-gestellte-fragen#Welche%20Personengruppen%20umfasst%20die%20Notbetreuung?

Sollten beide Erziehungsberechtigten zu einer dieser Gruppen gehören, füllen Sie bitte die Bescheinigung, die Sie rechts unten auf der Seite herunterladen können, aus und legen diese der Schule vor.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an uns.

Absage Spielevormittag

Liebe Eltern, liebe Kinder,

leider entfällt auf Grund der derzeitigen gesundheitsgefährdenden Situation der Spielevormittag am Montag, 16.03.2020.

Bitte informieren Sie alle Eltern, von denen Sie wissen, dass sie ein Kind im Sommer an der Otto-Stückrath-Schule einschulen werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Aktuelle Info – Elternbrief

Liebe Eltern,

sicher haben Sie bereits über die verschiedensten Medien
erfahren, dass der Unterricht an allen hessischen Schulen bis zum Ende der
Osterferien ruht.

Die Lehrkräfte ihres Kindes werden Anfang nächster Woche
Arbeitspläne für alle Kinder erstellen, so dass eine Weiterbearbeitung des
Lernstoffes in Eigenverantwortung erfolgen kann. Diese Unterlagen erhält ihr
Kind entweder über E-Mail oder die Lehrkraft stellt eine Arbeitsmappe zusammen,
die Sie über ihren Briefkasten erhalten. Bitte stellen Sie sicher, dass dieser
geleert wird.

Sollten Sie bis einschließlich Mittwoch, 18.03.2020 keinen
Arbeitsplan/ Arbeitsmappe erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit
der Schule unter 317541 in Verbindung.

Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern in sogenannten
kritischen Infrastrukturen tätig sind, wird eine Notbetreuung in kleinen
Gruppen während der regulären Unterrichtszeit sowie im Rahmen der bestehenden
Betreuungszeiten eingerichtet. Hierzu gehören insbesondere folgende
Berufsgruppen:

  • Beschäftigte
    im Gesundheitsbereich, medizinischen und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte
    im Bereich Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte
    im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und
    vergleichbare Bereiche.

Wenn Sie eine Notfallbetreuung benötigen, teilen Sie uns
dies bitte bis Montag, 16.03.2020, 10 Uhr per E-Mail an otto-stueckrath-schule@wiesbaden.de
oder telefonisch unter 317541 mit, damit wir entsprechend handeln können.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls
telefonisch oder per E-Mail an uns.

Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihr Verständnis und bitte
Sie um Unterstützung bei der Bewältigung der Herausforderungen, die die
nächsten Wochen mit sich bringen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Nicola Wolfermann, Schulleiterin

Coronavirus II

Um 17.30 Uhr gibt es ein Pressekonferenz. Auf dieser werden die offiziellen Maßnahmen der Landesregierung verkündet.

Coronavirus

Liebe Eltern,

wir versuchen Sie auf den aktuellen Stand zu halten!

Bislang gibt es noch keine Verdachtsfälle an unserer Schule. Auch hat unsere Landesregierung bislang noch keine flächendeckenden Schulschließungen angeordnet.

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter folgendem Link:

http://www.hessenlink.de/2019ncov

Und auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums unter:

https://kultusministerium.hessen.de/foerderangebote/schule-gesundheit/informationen-fuer-schulen-zur-aufklaerung-und-zum-umgang-mit-dem-neuartigen-coronavirus-sars-cov-2