Nach den Osterferien soll es für alle Schülerinnen, Schüler und an der Schule Beschäftigten die Möglichkeit geben, sich zweimal pro Woche selbst zu testen. Hierzu erhalten alle Eltern noch vor den Osterferien einE Datenschutzinformation und eine Einwilligungserklärung über die Ranzenpost des Kindes.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums unter Durchführung von Antigen-Selbsttests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schulen
Sollten Sie die Einwilligungserklärung nicht mehr zur Hand haben oder sich umentscheiden und eine Selbsttestung wünschen finden Sie hier noch einmal die