Personelle Veränderungen ab Mai

Die Abordnung von Herrn Keskinkilic an unsere Schule endet mit Ablauf dieses Monats, da er sein Referendariat nun wieder aufnimmt. dafür wünschen wir ihm viel Glück! Auch Frau Diriks Vertrag endet mit Ablauf diesen Monats. Frau Dirik bleibt aber an der Schule und beginnt mit Wirkung zum 01.05.2021 ihr Referendariat bei uns. Wir freuen uns sehr, dass dies geklappt hat.

Gleichzeitig dürfen wir ab kommendem Montag zwei neue Kolleginnen begrüßen. Frau Bieber und Frau Herrmann werden unser Team verstärken. Wir wünschen Ihnen einen guten Start und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Wechsel in den Distanzunterricht

Wiesbaden liegt seit dem 23.04.2021 mit dem Inzidenzwert kontinuierlich über 165. Nach Vorgabe des aktualisierten Infektionsschutzgesetzes (Notbremse) müssen daher alle Schulen in Wiesbaden ab dem 27.04.2021 in den Distanzunterricht wechseln.

Sobald an 5 Werktagen in Folge die Inzidenzwerte der Landeshauptstadt Wiesbaden unter 165 liegen, kehren die Schülerinnen und Schüler ab dem übernächsten Tag in den Wechselunterricht zurück. Sie werden darüber zur gegebenen Zeit von der Schule informiert werden.

Maßgebend für diese Maßnahmen sind die täglich erfassten und gemeldeten Inzidenzzahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Die für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 eingerichtete Notbetreuung wird (nach Vorlage eines gültigen negativen Testergebnisses oder Teilnahme an einer Selbsttestung in der Schule) wie bisher fortgesetzt.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie von der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer Ihres Kindes.

Präsenzunterricht – Wie geht es ab morgen (26.04.21) weiter

Das Schulschreiben von Herrn Minister Lorz hat Sie bereits am Freitagabend erreicht. Demnach informiert das Gesundheitsamt das Staatliche Schulamt und das Staatliche Schulamt informiert die Schulen, wenn es zu Veränderungen im Unterrichtsbetrieb aufgrund veränderter Inzidenzwerte kommt.

Momentan findet die Abstimmung statt, ab wann in Wiesbaden bei anhaltend hohen Inzidenzwerten (über 165) alle Schüler*innen (mit den Ausnahmen Abschlussschüler*innen und Förderschüler*innen) in den Distanzunterricht gehen werden.

Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass der Distanzunterricht entweder am Dienstag oder Mittwoch beginnen wird. Eine Notbetreuung nach den bisher geltenden Vorgaben (mit Arbeitgeberbescheinigung oder bei Vorgaben des Jugendamtes) wird vorgehalten.

Informationen zu Corona in 12 Sprachen

Auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration stehen Übersetzungen der aktuellen Corona-Regeln in zwölf Sprachen zur Verfügung. Die Texte informieren über das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, Kontaktbeschränkungen, Quarantäne-Pflicht, Freizeit, Sport, Gastronomie, Feiern und vieles mehr: Aktuelle Coronamaßnahmen – in 12 Sprachen

Fragen zu den Selbsttests

Wie wird getestet? Die Schülerinnen und Schüler testen sich selbst mit einem Nasenabreibtest (SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test.

Wann und wie oft wird getestet? Da weiterhin Wechselunterricht stattfindet finden die Testungen folgendermaßen statt: Gruppe 1 – montags, Gruppe 2 – dienstags; Notbetreuung: montags und donnerstags; Zusatzunterricht (wenn das Kind nicht die Notbetreuung besucht) – freitags. Das heißt, wenn Ihr Kind nur am Wechselunterricht teilnimmt, testet es sich ein Mal pro Woche (Montag oder Dienstag), alle anderen Kinder testen sich zwei Mal pro Woche.

Werden die Kinder nur in der Schule getestet oder auch in der Betreuung? Da es keine Kinder geben sollte, die in die Betreuung gehen, aber nicht in die Schule, testen sich in der Betreuung nur die Betreuungskräfte.

Wer wird die Tests durchführen bzw. wird es Helfer geben? Die Kollegen erklären die Tests mit Video- und Bildmaterial. Es handelt sich um Selbsttests. Daher führen die Kinder diesen auch selbst durch. Wir haben bewusst keine Helfer akquiriert, da wir der Meinung sind, dass  die Durchführung der Tests im gewohnten Umfeld mit den bekannten Bezugspersonen für die Kinder am wenigstens Aufregung erzeugt.

Wo werden die Tests durchgeführt? Im Klassenraum bzw. in den Räumen der Notbetreuung.

Wie wird es am Montag-/Dienstagmorgen ablaufen? Da weiter Wechselunterricht stattfindet, kommen die Kinder wie bisher. Waschen zunächst Hände, bekommen dann eine Einführung in die Handhabung des Tests und den Umgang mit dem Testergebnis. Der Test wird dann schrittweise gemeinsam durchgeführt. Während der Wartezeit (15 min) bleiben die Kinder an ihrem Platz. Es wird gemeinsam etwas erarbeitet, besprochen, am Wochenplan gearbeitet, …

Was passiert bei einem positiven Testergebnis? Bevor die Tests durchgeführt werden, wird mit den Kindern besprochen, dass die Tests nicht immer richtig ausfallen müssen. Es kann passieren, dass ein Test positiv ist, und man trotzdem “kein Corona hat”. Aber es ist wichtig, dann einen zweiten, genaueren Test durchzuführen (PCR-Test), um sicher festzustellen, ob man mit dem Virus infiziert ist. Daher wird das Kind sofort von der Gruppe getrennt und die Eltern informiert. Eine verlässliche Erreichbarkeit ist daher jetzt von besonderer Wichtigkeit! Wir vermeiden jede Panikmache und gehen bei positivem Testergebnis einfühlsam mit Ihrem Kind um. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie ihr Kind schnellstmöglich abholen. Anschließend ist es Ihre Aufgabe, einen PCR-Test zu veranlassen. Ihr Kind darf erst wieder in die Einrichtung kommen, wenn der PCR-Test negativ ist oder bei positiven Ergebnis, die Auflagen des Gesundheitsamts erfüllt wurden.

Schulbetrieb nach den Osterferien

Seit gestern Abend steht es nun fest. Der Unterricht an den Grundschulen wird so weitergeführt wie vor den Osterferien. Das heißt, weiterhin Wechselunterricht. Allerdings gibt es eine Änderung! Ab dem 19.04.21 ist ein negatives Testergebnis notwendige Voraussetzung für die Teilnahme von Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte am Präsenzunterricht. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können für den Nachweis zwischen dem kostenfreien Bürgertest außerhalb der Schule oder den ebenfalls kostenfreien Antigen-Selbsttests, welche den Schulen vom Land zur Verfügung gestellt wurden, wählen. Akzeptiert werden Nachweise, die mit zeitlichem Bezug auf den Beginn des jeweiligen Schultages nicht älter als 72 Stunden sind. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Test vorweisen können bzw. diesen nicht in der Schule machen, zu Hause im Distanzunterricht beschult werden. Schülerinnen und Schüler können durch ihre Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler durch sich selbst von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden.

Genauere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums unter

Schulbetrieb nach den Osterferien | Hessisches Kultusministerium (hessen.de)

Wichtig: Wir benötigen unbedingt Ihre unterschriebene Einwilligungserklärung für die Selbsttests. Die Einverständniserklärung bitte, wenn möglich, bis Freitag, den 16.04.21 per Mail bei der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer vorlegen. Diese Regelung gilt auch für die Teilnahme an der Notbetreuung. Andernfalls dürfen wir Ihr Kind vor Ort auch nicht betreuen.

Hier geht es zur

Auf der Spur des Osterhasen

Am Dienstag und Mittwoch machten sich die Kinder der Klasse 2b auf Osterhasenjagd auf dem Schulhof. Mit kleinen Rätseln, Rechenaufgaben und sportlichen Hasenaufgaben (Häschen in der Grube, Entenwatscheln, Hasenhopsen…) wartete am Ende ein Osterkörbchen für jeden in der Klasse. Danke an die “Osterhasen” für die schöne Überraschung 🙂