Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist auch nach den Ferien nur mit Vorliegen eines aktuellen negativen Corona- Tests möglich. Die Schule bietet hierzu weiterhin die Möglichkeit, Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Antigen-Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 direkt in der Schule durchzuführen. Dies ist aber nur möglich, wenn uns eine Einwilligungserklärung ausgefüllt und unterschrieben vorliegt. Bitte beachten Sie außerdem, dass andernfalls ein extern ausgestelltes negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder eine Bescheinigung über eine überstandene Infektion mit dem Virus (diese darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen) vorliegen muss, um am Präsenzunterricht teilzunehmen. Einwilligungserklaerung_schuljahr_2021_2022.pdf
Achtung: Änderung zu den Testungen vor den Ferien! Im Anschluss an die Sommer- und Herbstferien wird in den ersten beiden Wochen nach Schulbeginn dreimal wöchentlich getestet (montags, mittwochs, freitags). Dies bedeutet, dass ein Test der außerhalb des Klassenverbandes durchgeführt wird, zu Schulbeginn nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ab dem 13. September werden die Selbsttests, wie vor den Sommerferien, wieder montags und donnerstags in den Klassen angeboten.
Sollten Unklarheiten bestehen, bitte ich um Rücksprache mit der Klassenlehrkraft oder der Schulleiterin.