Liebe Eltern,
das HMSI (Hessisches Ministerium für Soziales und Integration hat zu der oben aufgeführten Fallkonstellation folgende Rückmeldung an die Schulen gegeben:
– der Schnelltest in der Schule ist positiv
– die Eltern gehen zur Teststelle; dort wird aber kein PCR-Test vorgenommen, sondern „nur“ ein Bürgertest und dieser ist nun aber negativ.
– Dementsprechend wird auch kein PCR Test vorgenommen und nun wollen die Eltern ihr Kind wieder zurück in die Schule schicken.
Frage: Darf das Kind zurück in den Unterricht kommen?
Rückmeldung des HMSI
Nach einem positiven Schnelltest besteht bereits eine Quarantäneverpflichtung, die auch durch einen nachfolgenden negativen Test nicht aufgehoben wird. Die Quarantäneverpflichtung besteht für die getestete Person auch ohne Durchführung eines PCR-Tests.
Die Schule stellt für positiv getestete Schülerinnen und Schüler eine schriftliche Bestätigung über das positive Testergebnis aus. Dieses berechtigt zu einem kostenlosen PCR-Test. Sie brauchen vorher keinen Bürgertest!